Genehmigungen

Fällgenehmigungen, Gehölzschutzsatzung, Baumkletterer Baumdienst Dresden

Beantragen von Fällgenehmigungen

 

Ihnen ist der bürokratische

Aufwand zu groß...


Gern nehmen wir Ihnen die Arbeit
mit der zuständigen Behörde ab.

Die Rechtlichen Bestimmungen zu

Gehölzen auf dem Gebiet der
Landeshauptstadt Dresden seit
dem 19.10.2010, besagen für
mit Gebäuden bebaute Grundstücke:
Geschützt sind Laubbäume
größer 1 m Stammumfang sowie
die in der Gehölzschutzsatzung
bestimmten Hecken,
Großsträucher und Klettergehölze.
Vom Schutz ausgenommen sind
Obstbäume, Pappeln, Birken,
Baumweiden, abgestorbene Bäume
und Nadelbäume.



Ohne die gültigen Genehmigungen dürfen wir keine Fällungen oder größere
Schnittmaßnahmen vornehmen, Außer es besteht eine unmittelbare Gefahr.



Gehölzschutzrecht, Sächsisches Naturschutzgesetz, Fällantrag Baumpflege

Vor Beseitigung einer Gefahr sollte der Zustand der Bäume dokumentiert werden.

Danch erfolgen die nötigen Maßnahmen, welche im Anschluss unverzüglich

der zuständigen Behörde gemeldet werden.                     

Fotos

Baumpflege, Seiltechnik, Seilpol Baumdienst Dresden

In unserer Gallerie sehen Sie Beispiele

von Baumpflege und Baumfällungen welche

mit Seilklettertechnik ausgefürt wurden...Baumkletterer

Baumschutzsatzung

Gehölzschutzrecht, Gehölzschutzsatzung, Baumschutzsatzung Baumdienst Dresden

Die geänderte Gehölzenschutzverordnung

der Landeshauptstadt Dresden seit dem 19.10.2010.

 

Ausgenommen vom Schutz sind

Nadelbäume Obstbäume, Birken, Pappeln,

Baumweiden und abgestorbene Bäume

für die diese Bäume wird kein Fällantrag

benötigt...Gehölzenschutzverordnung



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