Genehmigungen
Beantragen von Fällgenehmigungen
Ihnen ist der bürokratische
Aufwand zu groß...
Gern nehmen wir Ihnen die Arbeit
mit der zuständigen Behörde ab.
Die Rechtlichen Bestimmungen zu
Gehölzen auf dem Gebiet der
Landeshauptstadt Dresden seit
dem 19.10.2010, besagen für
mit Gebäuden bebaute Grundstücke:
Geschützt sind Laubbäume
größer 1 m Stammumfang sowie
die in der Gehölzschutzsatzung
bestimmten Hecken,
Großsträucher und Klettergehölze.
Vom Schutz ausgenommen sind
Obstbäume, Pappeln, Birken,
Baumweiden, abgestorbene Bäume
und Nadelbäume.
Ohne die gültigen Genehmigungen dürfen wir keine Fällungen oder größere
Schnittmaßnahmen vornehmen, Außer es besteht eine unmittelbare Gefahr.
Vor Beseitigung einer Gefahr sollte der Zustand der Bäume dokumentiert werden.
Danch erfolgen die nötigen Maßnahmen, welche im Anschluss unverzüglich
der zuständigen Behörde gemeldet
werden.
Fotos
In unserer Gallerie sehen Sie Beispiele
von Baumpflege und Baumfällungen welche
mit Seilklettertechnik ausgefürt wurden...Baumkletterer
Baumschutzsatzung
Die geänderte Gehölzenschutzverordnung
der Landeshauptstadt Dresden seit dem 19.10.2010.
Ausgenommen vom Schutz sind
Nadelbäume Obstbäume, Birken, Pappeln,
Baumweiden und abgestorbene Bäume
für die diese Bäume wird kein Fällantrag
benötigt...Gehölzenschutzverordnung
www.seilpol.de Tel.: 0351 - 426 47 69 Funk: 0163 - 173 66 17
info@seilpol.de Fax: 0351 - 426 47 68